Wer Pflegesätze mit vereinbart, ist nun höchstrichterlich geklärt
Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 6 · S. 30 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Urteil der Vorinstanz (LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 7. März 2013 Az: L 6 P 16/11 KL) hatte das Gericht den Kommunalen Sozialverband (KSV) als alleinige Vertragspartei auf der Seite der Sozialhilfeträger bei PflcgesaLzvcreinba-rungen bezeichnet. Auf dessen eigene Kostenträgereigenschaft komme es nicht an. Da das Gesetz zur Ausführung des 12. Buches Sozialgesetzbuch des Landes Mecklenburg-Vorpommern (MV) (SGB XII-AG MV) dem KSV eigene Rechte (Mitwirkung bzw. Abschluss) zubillige, sei er Vertragspartei. Die beklagte SGB Xl-Schiedsstelle werde spätestens ab Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Entscheidung…