Bei Krankheit ist ein Verzicht auf den Nachtdienst gerechtfertigt
Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 6 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist gesundheitlich nicht mehr in der Lage, Nachtschichten zu leisten, da sie medi-kamentös behandelt wird und die einzunehmen-den Medikamente zum Einschlafen führen. Zu diesem Ergebnis führte auch eine betriebsärztliche Untersuchung vom 30. April 2012. Am 12. Juni 2012 schickte der Pflegedirektor die Arbeitnehmerin nach ihrem Frühdienst mit der Begrün-dung nach Hause, sie sei wegen ihrer Nachtdienstuntauglichkeit arbeitsunfähig krank. Mit Schreiben vom 14. Juni 2012 teilte die Klägerin mit, dass sie nicht arbeitsunfähig sei und bot ihre Arbeitsleistung - mit Ausnahme von Nachtdiensten -ausdrücklich…