CareLit Fachartikel
Die Probezeit ist am besten arbeitsvertraglich zu regeln
Biertrier, l.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 6 · S. 34 bis 35
Dokument
150605
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die einzige rechtliche Konsequenz aus der vertraglich vereinbarten Probezeit ist, dass Arbeitgeber, aber der Mitarbeiter, während der Probezeit das Arbeitsverhältnis mit einer kürzeren Kündigungsfrist beenden können. Das Arbeitsverhältnis kann innerhalb von zwei Wochen beendet werden. Ist in den Verträgen keine Probezeit verein-bart, so gilt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen.
Schlagworte
PROBEZEIT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
PERSONALRAT
KÜNDIGUNG
MITARBEITER
ARBEITSVERHÄLTNIS
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