Investitionskosten berechnen: So geht es!
Sauer, H.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2014 · Heft 6 · S. 26 bis 27
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Welche Ausgaben zu den Investitionskosten gehören und nicht über die Pflegevergütung abgedeckt werden, ist in § 82 Abs. 2 SGB XI geregelt. Insbesondere sind das die Kosten für die Anschaffung und Erhaltung bzw. Miete oder Pacht der für den Betrieb des Pflegedienstes notwendigen Gebäude und abschreibungsfähigen Anlagegüter, vor allem das Pflegedienstbüro und die Autos. Diese werden, je nach Land und Einrichtung, ganz, zum Teil oder gar nicht durch öffentliche Förderung gedeckt. Zur Berechnung von Investitionskosten geben die Absätze 3 und 4 des § 82 SGB XI die grundlegende Weichensteflung vor: Ist die Einrichtung…