Arbeitszeugnis: Die Benotungs-Inflation
SAUSEN, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2014 · Heft 6 · S. 28 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Arbeitnehmerin schied nach nur einjähriger Beschäftigung aus einem Arbeitsverhältnis aus und erhielt ein Zeugnis mit der Leistungsbeurteilung „zu unserer vollen Zufriedenheit, was der Benotung „befriedigend entspricht. Vor dem Arbeitsgericht Berlin und in zweiter Instanz vor dem LAG Berlin-Brandenburg setzte die Mitarbeiterin durch, dass die Benotung in „stets zu unserer vollen Zufriedenheit - was der Note „gut entspricht - geändert werden muss. Das Gericht argumentiert, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine durchschnittliche Leistungsbeurteilung im Zeugnis habe. Wolle der Arbeitgeber den Mitarbeiter unte…