CareLit Fachartikel
FREIHEITSSTRAFE WEGEN HYGIENEMÄNGEL IM OP
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2014 · Heft 6 · S. 596 bis 597
Dokument
150632
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Rahmen der strafrechtlichen Er-mittlungen wurden unter anderem folgende hygienische Defizite offen-bar: Die raumlufttechnische Anlage war defekt, was das OP-Personal veranlasste, die Lüftung des OP über die Fenster zu besorgen. Folge war der Nachweis der Personengefährdung durch Schimmelpilzsporen aus der Außenluft und das Freisetzen von Narkosegasen. Auch Schweißtropfen im OP-Gebiet wurden vom OP-Team dokumentiert.
Schlagworte
STRAFTAT
PERSONAL
AUFGABENSTELLUNG
BERATUNG
BEWÄHRUNG
DAMPF
Wurden
Rahmen
Strafrechtlichen
Er-Mittlungen
Unter
Anderem
Folgende
Hygienische
Defizite
Offen-Bar