TEPPkonkret
Godemann, F.; Klimke, A.; · Psych. Pflege heute, Stuttgart · 2014 · Heft 6 · S. 156 bis 159
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dieser Systemwechsel beruht auf dem § 17d Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Diese Gesetzesänderung wurde grundsätzlich von psychiatrischen Fachleuten begrüßt, da die Finanzierung auf der Basis der Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) zunehmend in eine Schieflage geraten war. Mit dem § 17d KHG war die erklärte politische Absicht verbunden, im Gegenzug für die Zustimmung der wesentlich von den Krankenkassen und dem Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagenen Systemänderung wieder eine auskömmliche Stellenfinanzierung zu erhalten Aber Gesetze lassen sich sehr unterschiedlich lesen und in der Umsetzung gest…