CareLit Fachartikel

Zur Zahlung der tariflichen Besitzstandszulage für kinderbezogene EntgeltbestandteileTVÜ-VKA § 11 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 5 · S. 286 bis 291

Dokument
150732
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
286 bis 291
Erschienen: 2014-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA werden die kinderbezogenen EntgeLtbestandteile des BAT in der für September 2005 zustehenden Höhe als Besitzstandszulage für die im September 2005 zu berücksichtigenden Kinder fortgezahlt, solange für diese Kinder Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz ununter brochen gezahlt wird oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder des § 65 EStG oder des § 3 oder des § 4 BKGG gezahlt würde.

Schlagworte

BAT ENTSCHEIDUNG KIND RECHTSPRECHUNG URTEIL WIRKUNG HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS KRANKENHÄUSER EHELEUTE SCHREIBEN ZEIT ES BEURTEILUNG FAMILIE RUHESTAND