CareLit Fachartikel
Zur Zahlung der tariflichen Besitzstandszulage für kinderbezogene EntgeltbestandteileTVÜ-VKA § 11 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 5 · S. 286 bis 291
Dokument
150732
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA werden die kinderbezogenen EntgeLtbestandteile des BAT in der für September 2005 zustehenden Höhe als Besitzstandszulage für die im September 2005 zu berücksichtigenden Kinder fortgezahlt, solange für diese Kinder Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz ununter brochen gezahlt wird oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder des § 65 EStG oder des § 3 oder des § 4 BKGG gezahlt würde.
Schlagworte
BAT
ENTSCHEIDUNG
KIND
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
WIRKUNG
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
KRANKENHÄUSER
EHELEUTE
SCHREIBEN
ZEIT
ES
BEURTEILUNG
FAMILIE
RUHESTAND