CareLit Fachartikel

Schmerzensgeld - Zur Verletzung von Hygienevorschriften durch einen KrankenpflegeschülerBGB § 253 Abs. 2, § 823 Abs. 1

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 5 · S. 305 bis 311

Dokument
150735
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
305 bis 311
Erschienen: 2014-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Außer diesen gefährlichen Keimen sind es häufig gefährliche Nachlässigkeiten durch die behandelnden Ärzte und das pflegerische Personal. Besonders intraartikuläre Injektionen verlangen größtmögliche Anstrengungen zum Schutz vor Infektionen, da diese im Gelenk zu schwersten Schäden führen. Leider werden in der Praxis aufgrund des in unseren Kliniken herrschenden Zeit-drucks und des zu knapp bemessenen Personals selbst Grundstandards der Hygiene - Handschuhe, Mund-und Kleidungsschutz, ausreichend langes Einwirken des Desinfektionsmittels - nicht beachtet. Die Leidtragenden sind die Patienten.

Schlagworte

INFEKTION SCHMERZENSGELD INFUSION KRANKENHAUS KRANKENPFLEGESCHÜLER THERAPIE PATIENTEN HÖHE STAPHYLOCOCCUS MENSCHEN TOD SCHADENSERSATZ INJEKTIONEN PRAXIS HYGIENE RECHTSPRECHUNG