CareLit Fachartikel
Zum sozialversicherungsrechtlichen Status einer freiberuflich tätigen Fachkrankenpflegerin für Anästhesie
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 5 · S. 335 bis 341
Dokument
150739
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall schloss eine Fachkrankenpflegerin für Anästhesie aus Bochum mit dem Universitätsklinikum Essen eine vertragliche Vereinbarung über eine Tätigkeit als Honorarkraft zu einem Stundensatz von 45,00 € ab. Auf der Basis dieser Vereinbarung arbeitete die Fachkrankenpflegerin regelmäßig von 07:00 bis 15:30 Uhr im Universitätsklinikum, überwiegend im Aufwachraum.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
ANÄSTHESIE
KRANKENHAUS
RENTENVERSICHERUNG
UNTERNEHMEN
BETRIEB
ARBEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSPRECHUNG
HEILBERUFE
ESSEN
AUFWACHRAUM
ZEIT
PATIENTEN
STEUERN
LEISTUNG