CareLit Fachartikel
Schwangere in Not: geschützt und anonym gebären
Fähndrich, S.; Markfort, A.; · Neue Caritas, Freiburg · 2014 · Heft 6 · S. 32 bis 33
Dokument
150802
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bund ist daher nach der neuen Vorschrift aufgefordert, mit Hilfe von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sämtliche Hilfen für schwangere Frauen und Mütter besser bekanntzumachen. Dies gilt sowohl für den Rechtsanspruch auf anonyme Beratung, der im Zuge des Bundeskinderschutzgesetzes in § 2 Absatz 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz veran-kert wurde, als auch für das Bereithalten von umfassenden Informationsmaterialien zur vertraulichen Geburt.
Schlagworte
GEBURT
BERATUNG
KIND
GESETZ
HILFE
SCHWANGERSCHAFT
ES
DEUTSCHLAND
FRAUEN
GEBURTSHILFE
MÜTTER
VERSTÄNDNIS
ELTERN
ADOPTION
INTERNET
ROLLE