CareLit Fachartikel

Schwangere in Not: geschützt und anonym gebären

Fähndrich, S.; Markfort, A.; · Neue Caritas, Freiburg · 2014 · Heft 6 · S. 32 bis 33

Dokument
150802
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Fähndrich, S.; Markfort, A.;
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 115
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2014-06-02 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

Der Bund ist daher nach der neuen Vorschrift aufgefordert, mit Hilfe von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sämtliche Hilfen für schwangere Frauen und Mütter besser bekanntzumachen. Dies gilt sowohl für den Rechtsanspruch auf anonyme Beratung, der im Zuge des Bundeskinderschutzgesetzes in § 2 Absatz 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz veran-kert wurde, als auch für das Bereithalten von umfassenden Informationsmaterialien zur vertraulichen Geburt.

Schlagworte

GEBURT BERATUNG KIND GESETZ HILFE SCHWANGERSCHAFT ES DEUTSCHLAND FRAUEN GEBURTSHILFE MÜTTER VERSTÄNDNIS ELTERN ADOPTION INTERNET ROLLE