CareLit Fachartikel
Anwendung des Verlegungsabschlags bei Verlegung aus dem Ausland
Das Krankenhaus, Berlin · 2014 · Heft 6 · S. 553 bis 554
Dokument
150854
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus der Sicht des 1. Senats hätte die Klägerin auf der Grundlage des seiner-zeit geltenden J 3 Absatz 2 FPV 2008 bei ihrer Abrechnung durchaus einen Verlegungsabschlag vornehmen müssen. Insbesondere sei für die Anwendbarkeit des Verlegungsabschlags unerheblich, wo das verlegende Krankenhaus seinen Sitz habe, und ob es ein nach § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus sei. § 3 Absatz 2 Seite 1 FPV 2008 erfasse alle Fälle einer Verlegung aus einem „anderen Krankenhaus.
Schlagworte
KRANKENHAUS
ENTSCHEIDUNG
GEBURT
GESETZ
AUSLAND
URTEIL
HÖHE
PATIENTEN
WISSEN
PRAXIS
ES
KRANKENHÄUSER
BEVÖLKERUNG
DEUTSCHLAND
GEBURTSHILFE
LEBEN