Das Recht auf Mobilität
KLIMMER, M. M.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 5 · S. 4
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gleichzeitig gelte das Recht auf Mobilität auch für Pflegekräfte, sagte Stefan Kuhn vom Präventions dienst der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in Mainz Daher seien gezielte und regelmäßige Schulungen für Pflegekräfte im Einsatz von Hilfs-mitteln und eine entsprechende Arbeit smentalität, die den selbstbe-wussten und selbstverständlichen Einsatz derselben erleichtert, unabdingbar. Bereits kleine Hilfsmittel -etwa Rutschmatten, die eine Mobi-lisation im Bett Richtung Kopfende unterstützen - könnten selbst bei geringen Ressourcen des Hilfebedürftigen 90 Prozent des ursprünglich…