CareLit Fachartikel
Direktversicherungsauszahlungen sind bei Beiträgen zu freiwilliger Krankenversicherung einzubeziehen
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 47 bis 50
Dokument
150935
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In die Bemessung von Beiträgen zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ist die Auszahlung einer Di-rektversicherung der betrieblichen Altersversorgung auch insoweit einzubeziehen, als sie auf eigenen Beiträgen des Versicherten nach dem Ende der Beschäftigung und der Übernahme der Versicherung durch diesen beruht, ebenso dann, wenn die Prämien zur Direktversicherung in Form einer Einmalzahlung aus einer vom Arbeitgeber gewährten Abfindung gezahlt wurden.
Schlagworte
EINNAHMEN
BEITRÄGE
KRANKENVERSICHERUNG
LEISTUNG
URTEIL
PFLEGEVERSICHERUNG
VERSICHERUNG
HÖHE
EINKOMMEN
RENTEN
RECHTSPRECHUNG
VERTRÄGE
BERATUNG
ES
ZEIT
NAMEN