CareLit Fachartikel

Direktversicherungsauszahlungen sind bei Beiträgen zu freiwilliger Krankenversicherung einzubeziehen

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 47 bis 50

Dokument
150935
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 22
Seiten
47 bis 50
Erschienen: 2014-05-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

In die Bemessung von Beiträgen zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ist die Auszahlung einer Di-rektversicherung der betrieblichen Altersversorgung auch insoweit einzubeziehen, als sie auf eigenen Beiträgen des Versicherten nach dem Ende der Beschäftigung und der Übernahme der Versicherung durch diesen beruht, ebenso dann, wenn die Prämien zur Direktversicherung in Form einer Einmalzahlung aus einer vom Arbeitgeber gewährten Abfindung gezahlt wurden.

Schlagworte

EINNAHMEN BEITRÄGE KRANKENVERSICHERUNG LEISTUNG URTEIL PFLEGEVERSICHERUNG VERSICHERUNG HÖHE EINKOMMEN RENTEN RECHTSPRECHUNG VERTRÄGE BERATUNG ES ZEIT NAMEN