CareLit Fachartikel

Berufsgerichtliches Urteil gegen Arzt darf unter Namensnennung veröffentlich werden

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 50 bis 51

Dokument
150936
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 22
Seiten
50 bis 51
Erschienen: 2014-05-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Ein wegen systematischer Abrechnungsfehler berufsgerichtlich sanktionierter Arzt muss es hinnehmen, dass das Urteil unter voller Nennung seines Namens im Ärzteblatt veröffentlicht wird. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Rechtsgrundlage für die nichtanonymisierte Urteilsveröffentlichung im nordrhein-wesltauschen Heilberufsgesetz sei in Anbetracht der Beschränkung auf be-sonders schwerwiegende berufsrechtliche Verfehlungen und auf die Veröffentlichung nur in einem berufsrechtlichen Medium.

Schlagworte

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