Berufsgerichtliches Urteil gegen Arzt darf unter Namensnennung veröffentlich werden
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 50 bis 51
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein wegen systematischer Abrechnungsfehler berufsgerichtlich sanktionierter Arzt muss es hinnehmen, dass das Urteil unter voller Nennung seines Namens im Ärzteblatt veröffentlicht wird. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Rechtsgrundlage für die nichtanonymisierte Urteilsveröffentlichung im nordrhein-wesltauschen Heilberufsgesetz sei in Anbetracht der Beschränkung auf be-sonders schwerwiegende berufsrechtliche Verfehlungen und auf die Veröffentlichung nur in einem berufsrechtlichen Medium.