Arztliche Überweisung mit konkretem Untersuchungsauftrag und Ankreuzung des Kästchens „Mit-/Weiterbehandlung
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 52 bis 57
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Als sich Frau B. am 27. März 2003 in der 26. + 3 Schwangerschaftswoche erneut vorstellte, bemerkte der Beklagte zu 1. deutliche Ödeme. Der zunächst gemessene Blutdruck betrug 190/110. Da sich die Zeugin allerdings bei der Messung nicht im Ruhezustand befand, wurde der Blutdruck nochmals ermittelt und mit 180/110 in den Patientenunterlagen vermerkt. Der Beklagte zu 1. überwies die Zeugin unter Angabe der Diagnose „E-H-Gestose zur Durchführung einer Doppler-Sonographie in die Universitäts-Poliklinik für Geburtshilfe und Reproduktionsmedizin der Beklagten zu 2. (Klinikum K.) zur Mit/Weiterbehandlung (Überweisung =…