CareLit Fachartikel

Nach Sturz im Altenheim keine Beweiserleichterung bei möglichem Spontanbruch

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 58 bis 59

Dokument
150939
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 22
Seiten
58 bis 59
Erschienen: 2014-05-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Erleidet eine sturzgefährdete Heimbewohnerin bei einem begleiteten Toilettengang einen Oberschenkelhalsbruch, ist der Heimträger nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Sturz die Folge eines Spontananbruchs des Oberschenkelhalsknochens war. Eine Beweislastumkehr komme nicht in Betracht, weil wegen des möglichen Spontanbruchs nicht feststehe, dass sich ein voll vom Heiniträger zu beherrschendes Risiko verwirklicht habe.

Schlagworte

RISIKO HEIMTRÄGER ALTENHEIM VERLETZUNG STURZ RECHT SCHADENSERSATZ HÖHE VERHALTEN ES SICHERHEIT RECHTSPRECHUNG KAUSALITÄT OSTEOPOROSE WAHRSCHEINLICHKEIT Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement