CareLit Fachartikel
Nach Sturz im Altenheim keine Beweiserleichterung bei möglichem Spontanbruch
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 58 bis 59
Dokument
150939
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erleidet eine sturzgefährdete Heimbewohnerin bei einem begleiteten Toilettengang einen Oberschenkelhalsbruch, ist der Heimträger nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Sturz die Folge eines Spontananbruchs des Oberschenkelhalsknochens war. Eine Beweislastumkehr komme nicht in Betracht, weil wegen des möglichen Spontanbruchs nicht feststehe, dass sich ein voll vom Heiniträger zu beherrschendes Risiko verwirklicht habe.
Schlagworte
RISIKO
HEIMTRÄGER
ALTENHEIM
VERLETZUNG
STURZ
RECHT
SCHADENSERSATZ
HÖHE
VERHALTEN
ES
SICHERHEIT
RECHTSPRECHUNG
KAUSALITÄT
OSTEOPOROSE
WAHRSCHEINLICHKEIT
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement