CareLit Fachartikel
Arzt muss Fortbestand der Patienteneinwilligung bei ambulanter OP nicht überprüfen
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 59 bis 60
Dokument
150940
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erscheint ein Patient zu einem ambulanten OP-Termin für einen Eingriff (hier: Zahnextraktion), in den er zuvor eingewilligt hatte, muss der operierende Arzt nicht über-prüfen, ob die Einwilligung noch fortbesteht. Ändere der Patient seine Meinung, genüge es für einen Widerruf der Einwilligung ferner nicht, lediglich einen geänderten Überweisungsschein in der Praxis abzugeben.
Schlagworte
EINWILLIGUNG
PATIENT
SCHMERZENSGELD
HAND
AUFGABENSTELLUNG
ZAHNEXTRAKTION
PRAXIS
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement
Frankfurt