CareLit Fachartikel

Arzt muss Fortbestand der Patienteneinwilligung bei ambulanter OP nicht überprüfen

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 59 bis 60

Dokument
150940
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 22
Seiten
59 bis 60
Erschienen: 2014-05-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Erscheint ein Patient zu einem ambulanten OP-Termin für einen Eingriff (hier: Zahnextraktion), in den er zuvor eingewilligt hatte, muss der operierende Arzt nicht über-prüfen, ob die Einwilligung noch fortbesteht. Ändere der Patient seine Meinung, genüge es für einen Widerruf der Einwilligung ferner nicht, lediglich einen geänderten Überweisungsschein in der Praxis abzugeben.

Schlagworte

EINWILLIGUNG PATIENT SCHMERZENSGELD HAND AUFGABENSTELLUNG ZAHNEXTRAKTION PRAXIS Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement Frankfurt