CareLit Fachartikel
Privat Krankenversicherter muss einzureichende Rechnung auf Richtigkeit überprüfen
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 65 bis 66
Dokument
150943
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein privat Krankenversicherter ist verpflichtet, bei der Versicherung einzureichende Rechnungen darauf zu über-prüfen, ob die tatsächlich vorgenommene Behandlung ab-gerechnet wird. Hat der Versicherte auch nur leicht fahr-lässig nicht bemerkt, dass in der Rechnung des Arztes Be-handlungen abgerechnet sind, die tatsächlich nicht erbracht wurden, kann die Versicherung die Erstattungs-leistungen dafür von ihm zurückverlangen.
Schlagworte
KRANKENVERSICHERUNG
PRIVAT
RECHT
THERAPIE
MEDIZIN
VERSICHERUNG
BIORESONANZTHERAPIE
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement
Frankfurt