CareLit Fachartikel

Privat Krankenversicherter muss einzureichende Rechnung auf Richtigkeit überprüfen

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 65 bis 66

Dokument
150943
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 22
Seiten
65 bis 66
Erschienen: 2014-05-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Ein privat Krankenversicherter ist verpflichtet, bei der Versicherung einzureichende Rechnungen darauf zu über-prüfen, ob die tatsächlich vorgenommene Behandlung ab-gerechnet wird. Hat der Versicherte auch nur leicht fahr-lässig nicht bemerkt, dass in der Rechnung des Arztes Be-handlungen abgerechnet sind, die tatsächlich nicht erbracht wurden, kann die Versicherung die Erstattungs-leistungen dafür von ihm zurückverlangen.

Schlagworte

KRANKENVERSICHERUNG PRIVAT RECHT THERAPIE MEDIZIN VERSICHERUNG BIORESONANZTHERAPIE Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement Frankfurt