CareLit Fachartikel

Unlautere Absprache zwischen Arzt und Apotheker über die Zuführung von Patienten

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 71 bis 75

Dokument
150946
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 22
Seiten
71 bis 75
Erschienen: 2014-05-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Als „Zuführung von Patienten eines Arztes zu einem Apotheker im Sinne von § 11 ApoG ist jede Verlautbarung in den Praxisräumen (hier: auf einem im Wartezimmer angebrachten Bildschirm) einzustufen, die aus der Sicht des Patienten als gezielte Werbung des Arztes für eine bestimmte Apotheke verstanden wird. Eine — zugleich unlautere (§ 4 Nr. 11 UWG) — „Absprache über derartige Zuführung kann auch dadurch getroffen werden, dass ein Dritter (hier: der Betreiber eines sog. „TV Wartezimmer) mit Wissen und Wollen von Arzt und Apotheker für eine solche Verlautbarung sorgt.

Schlagworte

MARKETING APOTHEKER APOTHEKE ABMAHNUNG VERBOT BUNDESGERICHTSHOF Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement Frankfurt