CareLit Fachartikel

Unlautere Absprache zwischen Arzt und Apotheker über die Zuführung von Patienten

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 71 bis 75

Dokument
150946
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 22
Seiten
71 bis 75
Erschienen: 2014-05-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Als „Zuführung von Patienten eines Arztes zu einem Apotheker im Sinne von § 11 ApoG ist jede Verlautbarung in den Praxisräumen (hier: auf einem im Wartezimmer angebrachten Bildschirm) einzustufen, die aus der Sicht des Patienten als gezielte Werbung des Arztes für eine bestimmte Apotheke verstanden wird. Eine — zugleich unlautere (§ 4 Nr. 11 UWG) — „Absprache über derartige Zuführung kann auch dadurch getroffen werden, dass ein Dritter (hier: der Betreiber eines sog. „TV Wartezimmer) mit Wissen und Wollen von Arzt und Apotheker für eine solche Verlautbarung sorgt.

Schlagworte

MARKETING APOTHEKER APOTHEKE ABMAHNUNG VERBOT BUNDESGERICHTSHOF PATIENTEN WERBUNG WISSEN ARZTPRAXEN VERTRÄGE APOTHEKEN VERHALTEN ZAHNMEDIZIN CHARAKTER VERSTÄNDNIS