CareLit Fachartikel

Die Rolle des Betreuers/Bevollmächtigten und die Aufgabe der Betreuungsbehörde bei der freiheitsent-ziehenden Unterbringung einer betroffenen Person

Bienwald, W.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2014 · Heft 6 · S. 112 bis 113

Dokument
151034
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Bienwald, W.;
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 23
Seiten
112 bis 113
Erschienen: 2014-06-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Hat das Betreuungsgericht das Verfahren zwecks Genehmigung der Unterbringung (Unterbringungssache nach § 312 Nr. 1 FamFG) gem. §§ 313 ff. FamFG durchgeführt und die Unterbringung durch den Betreuer oder den Bevollmächtigten genehmigt (§§ 38, 323 FamFG), obliegt es dem Betreuer oder dem Bevollmächtigten, von der Unterbringungsgenehmigung Gebrauch zu machen und sich zu entscheiden. Beide können erst nach der Genehmigung der beabsichtigten Unterbringung über sie entscheiden. Sie sind die Entscheidungsträger. Die Genehmigung berechtigt sie zur Unterbringung; sie verpflichtet sie nur gegenüber der betroffenen Person,…

Schlagworte

UNTERBRINGUNG BEHÖRDE GERICHT AUFGABENSTELLUNG RECHT TÄTIGKEIT ROLLE BEVOLLMÄCHTIGTER AUFSCHUB ES PRAXIS POLIZEI DRUCK ZEIT MOTIVATION WOHNUNG