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Seit 2014: Mehr Eigenbeteiligungfür Ratsuchende

Zimmermann, D.; Freeman, S.; · Neue Caritas, Freiburg · 2014 · Heft 6 · S. 23 bis 25

Dokument
151044
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Zimmermann, D.; Freeman, S.;
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 115
Seiten
23 bis 25
Erschienen: 2014-06-16 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

ZUM 1. JANUAR 2014 trat das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfeund Beratungshilferechts in Kraft. In der Praxis der Beratung für Rechtsuchende mit geringem Einkommen sind seither zahlreiche Änderungen zu berücksichtigen. Insbesondere wurde die Eigen-beteiligung von Prozesskostenhilfe (PKH) Beziehenden spürbar angehoben, um die Länderhaushalte zu entlasten. Für PKH-Anträge und -Bewilligungen ab 2014 gilt nun auch eine eigenständige Mitteilungspflicht der PKH Beziehenden bei Anschriftenänderung und bei wesentlicher Verbesserung ihres Einkommens.

Schlagworte

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