CareLit Fachartikel
Seit 2014: Mehr Eigenbeteiligungfür Ratsuchende
Zimmermann, D.; Freeman, S.; · Neue Caritas, Freiburg · 2014 · Heft 6 · S. 23 bis 25
Dokument
151044
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ZUM 1. JANUAR 2014 trat das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfeund Beratungshilferechts in Kraft. In der Praxis der Beratung für Rechtsuchende mit geringem Einkommen sind seither zahlreiche Änderungen zu berücksichtigen. Insbesondere wurde die Eigen-beteiligung von Prozesskostenhilfe (PKH) Beziehenden spürbar angehoben, um die Länderhaushalte zu entlasten. Für PKH-Anträge und -Bewilligungen ab 2014 gilt nun auch eine eigenständige Mitteilungspflicht der PKH Beziehenden bei Anschriftenänderung und bei wesentlicher Verbesserung ihres Einkommens.
Schlagworte
GERICHT
ALTER
ANPASSUNG
BERATUNG
KOSTEN
MARKETING
MENSCHEN
HÖHE
PRAXIS
EINKOMMEN
ES
WERBUNG
ORGANISATIONEN
DOKUMENTATION
PUBLIKATIONEN
SOZIALARBEIT