CareLit Fachartikel
Unzulässigkeit einer Werbeaussage für ein Nahrungsergänzungsmittel
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 6 · S. 94 bis 100
Dokument
151062
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verfügungsbeklagte warb in der Fernsehsendung „X. -bewusster leben, ausgestrahlt am 28. 5. 2013, für diese drei Produkte mit den im Verfügungsantrag wiedergegebenen Werbeaussagen (vgl. Anlage AI). Nachdem der Verfügungskläger, der vom Inhalt der Werbesendung am 19.6.2013 Kenntnis erhalten haben will, die Verfügungsbeklagte am 2. 7. 2013 im Wesentlichen erfolglos abgemahnt hatte, begehrte er mit dem am 19. 7. 2013 eingereichten Antrag auf Hrlass einer einstweiligen Verfügung die Unterlassung dieser Werbeaussagen.
Schlagworte
NAHRUNGSMITTEL
STUDIE
BLUTDRUCK
BUNDESGERICHTSHOF
ENTSCHEIDUNG
MARKETING
AINS
DIÄT
PERSONEN
KAPSELN
WERBUNG
BAKTERIEN
BLUTKREISLAUF
RISIKO
INULIN
WEIHRAUCH