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Werbeund Vertriebsverbot für ein das Extrakt der Kudzuwurzel enthaltenes Nahrungs-ergänzungsmittel

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 6 · S. 101 bis 108

Dokument
151063
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
101 bis 108
Erschienen: 2014-06-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Wegen der näheren Einzelheiten des Sachund Streitstandcs erster Instanz und der darin gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen. Das Landgericht hat der auf Unterlassung gerichteten Klage stattgegeben und die Beklagte ferner zur Zahlung der geltend gemachten Abmahnkostenpauschale von 166, 60 EUR verurteilt. Zur Begründung hat das LG ausgeführt, dass dem Kläger der geltend gemachte Unterlassungsanspruch zustehe. Im streitrelevanten Produktbereich der Gesundheitsprodukte und Nah-rungsergänzungsmittel verfüge der Kläger ausweislich der von ihm eingereichten Mitgliederliste…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF NAHRUNGSMITTEL PFLANZE RECHTSPRECHUNG NAHRUNGSERGAENZUNG RECHT KAPSELN ES ORIENTIERUNG HÖHE LEBENSMITTELSICHERHEIT NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL DEUTSCHLAND WAHRSCHEINLICHKEIT INTERNET ISOFLAVONE