Werbeund Vertriebsverbot für ein das Extrakt der Kudzuwurzel enthaltenes Nahrungs-ergänzungsmittel
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 6 · S. 101 bis 108
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wegen der näheren Einzelheiten des Sachund Streitstandcs erster Instanz und der darin gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen. Das Landgericht hat der auf Unterlassung gerichteten Klage stattgegeben und die Beklagte ferner zur Zahlung der geltend gemachten Abmahnkostenpauschale von 166, 60 EUR verurteilt. Zur Begründung hat das LG ausgeführt, dass dem Kläger der geltend gemachte Unterlassungsanspruch zustehe. Im streitrelevanten Produktbereich der Gesundheitsprodukte und Nah-rungsergänzungsmittel verfüge der Kläger ausweislich der von ihm eingereichten Mitgliederliste…