Welche Kosten müssen Bewerbern erstattet werden?
Bährle, R. J.; · pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2014 · Heft 6 · S. 74 bis 75
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bewerber, die um die Ecke wohnen und zu Fuß zu einem Vorstellungsgespräch kommen können, sind eher die Ausnah-me. Die weitaus überwiegende Zahl von Bewerbern muss zwischen Wohnort und dem möglichem neuen Arbeitsort oder dem Ort, an dem das Vorstellungsgespräch stattfindet, eine Fahrtstrecke zurücklegen. Im Normalfall entstehen Bewerbern, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, Fahrtkosten, zum Beispiel in Form der Fahrkarte für den Bus oder die Straßenbahn oder durch die Anreise mit dem eigenen Pkw. Je größer die Anzahl der Bewerbungen ist, desto mehr Kosten entstehen.