CareLit Fachartikel

Welche Kosten müssen Bewerbern erstattet werden?

Bährle, R. J.; · pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2014 · Heft 6 · S. 74 bis 75

Dokument
151078
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten
Autor:innen
Bährle, R. J.;
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 66
Seiten
74 bis 75
Erschienen: 2014-06-01 00:00:00
ISSN
1614-0397
DOI

Zusammenfassung

Bewerber, die um die Ecke wohnen und zu Fuß zu einem Vorstellungsgespräch kommen können, sind eher die Ausnah-me. Die weitaus überwiegende Zahl von Bewerbern muss zwischen Wohnort und dem möglichem neuen Arbeitsort oder dem Ort, an dem das Vorstellungsgespräch stattfindet, eine Fahrtstrecke zurücklegen. Im Normalfall entstehen Bewerbern, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, Fahrtkosten, zum Beispiel in Form der Fahrkarte für den Bus oder die Straßenbahn oder durch die Anreise mit dem eigenen Pkw. Je größer die Anzahl der Bewerbungen ist, desto mehr Kosten entstehen.

Schlagworte

KOSTEN ARBEITGEBER VORSTELLUNGSGESPRÄCH FALLBEISPIEL FUSS GESPRÄCH KRANKENHÄUSER HÖHE VERSICHERUNG PHYSIOTHERAPEUTEN DEUTSCHLAND BÜCHER pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten