CareLit Fachartikel
Zum Umfang der Haftung im Falle eines Gesundheitsschadens aufgrund eines ärztlichen Befunderhebungsfehlers BGB §823 Abs. 1; ZPO §§286, 287
Gesundheit und Pflege, Köln · 2014 · Heft 6 · S. 115 bis 117
Dokument
151138
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Städtischen Krankenhaus entwickelten sich bei dem Kläger eine fortschreitende Infektion und ein sich vergrößernder Rachenabszess. Dies wurde am 31.7.1996 nach einer Röntgenkoncrolle festgestellt. Der Kläger befand sich in lebensbe-drohlichem Zustand. Der Kläger wurde in einem Universitätsklinikum weiter behandelt. In der Folge wurde bei ihm u.a. eine hypoxische Hirnschädigung feststellt. Er ist seither gesundheitlich schwer und dauerhaft beeinträchtigt.
Schlagworte
EINWILLIGUNG
BUNDESGERICHTSHOF
KRANKENKASSE
KRANKENHAUS
ENTSCHEIDUNG
LEISTUNG
KRANKENHAUSÄRZTE
PATIENTEN
TOD
LEBERZIRRHOSE
KRANKHEIT
LEBERTRANSPLANTATION
RICHTLINIE
BETRUG
TÄUSCHUNG
ERREGUNG