Kein Ersatz für Implantate aus minderwertigem Silikon (PIP)
Gesundheit und Pflege, Köln · 2014 · Heft 6 · S. 117 bis 119
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die beklagte Krankenkasse erstattete die Kosten für die Explantation der fehlerhaften Implantate, forderte jedoch von der Klägerin eine Eigenbeteiligung i.H.v. 2% ihrer jährlichen Einnahmen. Die Kosten für die Ersatzimplantate übernahm die Krankenkasse nicht, da die erstmalige Versorgung mit Brustimplantaten aus rein kosmetischen Gründen erfolgt sei. Hiergegen wehrt sich die Klägerin. Sie macht geltend, dass sie die Implantate erstmals aus psychischen Gründen habe einsetzen lassen und es auch jetzt nicht verkraften könne, wenn ihre Brüste nicht wieder in einen für sie psychisch annehmbaren Zustand gebracht würde…