CareLit Fachartikel
Gruppenstufenzugehörigkeit im Sinne des ERTV Telekom - Verzögerung des Stufenaufstiegs durch die Inanspruchnahme von Elternzeit - Geschlechtsdiskriminierung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 6 · S. 331 bis 334
Dokument
151156
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit „Beschäftigungszeit i.S.d. §11 Abs.l ERTV ist die Zeit der Betriebszugehörigkeit und damit die Dauer des Arbeitsverhältnisses gemeint. Dies ergibt sich unter Berücksichtigung der Begriffsdefinition der Beschäftigungszeit in §10 Abs.l MTV. Jedenfalls dann, wenn Tarifverträge ein einheitliches Regelungswerk bilden und keine besonderen Hinweise auf ein anderes Begriffsverständnis vorliegen, ist davon auszugehen, dass dieselben Tarifvertragsparteien gleiche Begriffe in verschiedenen Tarifverträgen auch grundsätzlich mit gleichem Bedeutungsgehalt verwenden.
Schlagworte
ZEIT
RECHT
TÄTIGKEIT
ARBEITNEHMER
RECHTSPRECHUNG
SERVICE
Beschäftigungszeit
Betriebszugehörigkeit
Damit
Dauer
Arbeitsverhältnisses
Gemeint
Ergibt
Unter
Berücksichtigung
Begriffsdefinition