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Gruppenstufenzugehörigkeit im Sinne des ERTV Telekom - Verzögerung des Stufenaufstiegs durch die Inanspruchnahme von Elternzeit - Geschlechtsdiskriminierung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 6 · S. 331 bis 334

Dokument
151156
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 28
Seiten
331 bis 334
Erschienen: 2014-06-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Mit „Beschäftigungszeit i.S.d. §11 Abs.l ERTV ist die Zeit der Betriebszugehörigkeit und damit die Dauer des Arbeitsverhältnisses gemeint. Dies ergibt sich unter Berücksichtigung der Begriffsdefinition der Beschäftigungszeit in §10 Abs.l MTV. Jedenfalls dann, wenn Tarifverträge ein einheitliches Regelungswerk bilden und keine besonderen Hinweise auf ein anderes Begriffsverständnis vorliegen, ist davon auszugehen, dass dieselben Tarifvertragsparteien gleiche Begriffe in verschiedenen Tarifverträgen auch grundsätzlich mit gleichem Bedeutungsgehalt verwenden.

Schlagworte

ZEIT RECHT TÄTIGKEIT ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG SERVICE VERZÖGERUNG ARBEITSVERHÄLTNIS VERSTÄNDNIS HÖHE ES CHARAKTER ARBEITSLEISTUNG GESCHLECHT FRAUEN ARBEITSPLATZ