CareLit Fachartikel
Stufenzuordnung einer Ärztin ohne Facharzt-ausbildung nach Überleitung in die Entgelt-gruppe Ä 2 TV-Ärzte-KF TV-Ärzte-KF §§11,15; TVÜ-Ärzte-KF § 3
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 6 · S. 334 bis 340
Dokument
151157
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Waren Ärzte ohne Facharztqualifikation nach dem BAT-KF aus VergGr. II nach VergGr. ft> aufgestiegen und demgemäß nach §3 Abs.l TVÜ-Ärzte-KF in die Entgeltgruppe Ä2 TV-Ärzte-KF übergeleitet worden, richtet sich die Stufenzuordnung in dieser Entgeltgruppe nach § 3 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 TV-Arzte-KF, erfolgt also unter Anrechnung der im bestehenden Arbeitsverhältnis in VergGr. Ib BAT-KF zurückgelegten Zeit.
Schlagworte
TVÖD
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
TÄTIGKEIT
EINGRUPPIERUNG
VERGÜTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
HÖHE
RECHTSPRECHUNG
TRAGEN
ROLLE
VERSTÄNDNIS
PRAXIS
BELEGSCHAFT
ES