CareLit Fachartikel

Stufenzuordnung einer Ärztin ohne Facharzt-ausbildung nach Überleitung in die Entgelt-gruppe Ä 2 TV-Ärzte-KF TV-Ärzte-KF §§11,15; TVÜ-Ärzte-KF § 3

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 6 · S. 334 bis 340

Dokument
151157
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 28
Seiten
334 bis 340
Erschienen: 2014-06-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Waren Ärzte ohne Facharztqualifikation nach dem BAT-KF aus VergGr. II nach VergGr. ft> aufgestiegen und demgemäß nach §3 Abs.l TVÜ-Ärzte-KF in die Entgeltgruppe Ä2 TV-Ärzte-KF übergeleitet worden, richtet sich die Stufenzuordnung in dieser Entgeltgruppe nach § 3 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 TV-Arzte-KF, erfolgt also unter Anrechnung der im bestehenden Arbeitsverhältnis in VergGr. Ib BAT-KF zurückgelegten Zeit.

Schlagworte

TVÖD ARBEITNEHMER ARBEITGEBER TÄTIGKEIT EINGRUPPIERUNG VERGÜTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT HÖHE RECHTSPRECHUNG TRAGEN ROLLE VERSTÄNDNIS PRAXIS BELEGSCHAFT ES