CareLit Fachartikel

Zur rechtlichen Bedeutungslosigkeit der UN-Behinderten-rechtskonvention und ihren Risiken

Luthe, E.-W.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2014 · Heft 6 · S. 89 bis 92

Dokument
151158
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Luthe, E.-W.;
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
89 bis 92
Erschienen: 2014-06-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Die mit »Inklusion« betriebene Öffnung für die sozialen Bedingungen muss vor diesem Hintergrund gesehen werden. Die Konvention ist im Kern eben nicht nur Behinderten-, sondern auch allgemeine Demokratisierungsund Menschenrechtspolitik für Staaten mit Reformbedarf. Eben deshalb die mit Inklusion verbun-dene Forderung, vordringlich die Gesellschaft müsse sich verändern, nicht aber die behinderte Person mit Hilfe staatlicher Teilhabeleistungen.

Schlagworte

BEHINDERUNG RECHT SOZIALRECHT ANERKENNUNG BILDUNG INTEGRATION ARMUT MENSCHEN DEUTSCHLAND VERTRÄGE PERSONEN BUNDESREGIERUNG GESUNDHEIT RECHTSPRECHUNG VERSTÄNDNIS WAHRSCHEINLICHKEIT