Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte
WEBER, M.; · Pflegezeitschrift · 2014 · Heft 7 · S. 441 bis 443
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Pflegebereich erfordert Arbeitszeiten, die das Sozialleben und die Gesundheit der Beschäftigten stark beeinträchtigen. Das Arbeitszeitgesetz sieht deshalb besondere Schutzvorschriften für Nachtund Schichtarbeit vor. Einen noch weitergehenden Schutz hat der Gesetzgeber für Schwangere, für schwerbehinderte Menschen sowie für Jugendliche vorgesehen. Im Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind abweichende Regelungen zu den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Der Artikel stellt die wichtigsten Regelungen zu Arbeitszeitgestaltung sowie Vergütungsfragen bei Nachtund Schich…