CareLit Fachartikel
Urlaubsanspruch besteht auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis
Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 7 · S. 30 bis 31
Dokument
151217
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitgeber sind nicht berechtigt, den gesetzlichen Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers zu kürzen, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund eines vereinbarten unbezahlten Sonderurlaubes ruht. Etwas anderes gilt nur, wenn Regelungen eine Kürzungsmöglichkeit des Arbeitgebers ausdrücklich vorsehen.
Schlagworte
URLAUB
URTEIL
MITARBEITER
ARBEITGEBER
ZEIT
ZIEL
ARBEITSVERHÄLTNIS
BERLIN
ARBEITSLEISTUNG
HÖHE
Altenheim
Hannover