CareLit Fachartikel

Urlaubsanspruch besteht auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis

Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 7 · S. 30 bis 31

Dokument
151217
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2014-07-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Arbeitgeber sind nicht berechtigt, den gesetzlichen Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers zu kürzen, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund eines vereinbarten unbezahlten Sonderurlaubes ruht. Etwas anderes gilt nur, wenn Regelungen eine Kürzungsmöglichkeit des Arbeitgebers ausdrücklich vorsehen.

Schlagworte

URLAUB URTEIL MITARBEITER ARBEITGEBER ZEIT ZIEL ARBEITSVERHÄLTNIS BERLIN ARBEITSLEISTUNG HÖHE Altenheim Hannover