CareLit Fachartikel
Arbeitgeber müssen private E-Mails nicht dulden
Bierther, I.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 7 · S. 32 bis 33
Dokument
151218
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die private Nutzung ist nur dann arbeitsrechtlich unerheblich, wenn durch die Nutzung des Internets die Erbringung der arbeitsvertraglich ge-schuldeten Arbeitsleistung nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Pflichtverletzung wiegt dabei umso schwerer, desto mehr der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht vernachlässigt. Der Arbeitgeber kann auf eine extensive private Internetnutzung mit einer Kündigung reagieren.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
KÜNDIGUNG
URTEIL
SOFTWARE
ABMAHNUNG
ARBEITSPLATZ
INTERNETZUGANG
ARBEITSLEISTUNG
TELEFON
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