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Arbeitgeber müssen private E-Mails nicht dulden

Bierther, I.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 7 · S. 32 bis 33

Dokument
151218
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Bierther, I.;
Ausgabe
Heft 7 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2014-07-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die private Nutzung ist nur dann arbeitsrechtlich unerheblich, wenn durch die Nutzung des Internets die Erbringung der arbeitsvertraglich ge-schuldeten Arbeitsleistung nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Pflichtverletzung wiegt dabei umso schwerer, desto mehr der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht vernachlässigt. Der Arbeitgeber kann auf eine extensive private Internetnutzung mit einer Kündigung reagieren.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER KÜNDIGUNG URTEIL SOFTWARE ABMAHNUNG ARBEITSPLATZ INTERNETZUGANG ARBEITSLEISTUNG TELEFON RECHTSPRECHUNG ESSEN HÖHE LERNEN Altenheim Hannover