CareLit Fachartikel
ARZNEIMITTEL: REICHT ALS VERORDNUNG DER WIRKSTOFF?
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2014 · Heft 7 · S. 707
Dokument
151321
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Richtig ist, dass die Medikamenten-anordnung in die alleinige Zuständigkeit des Arztes fällt. Allerdings ist die Intensität ärztlicher Steuerung abhängig vom Aufgabenbereich und von der Qualifikation der Akteure. Je arztnäher eine Tätigkeit und je geringer die Qualifikation des Akteurs, um so eher ist von umfangreichen Einzelvorgaben auszugehen. Um-gekehrt bedeutet dies, je weiter die Tätigkeit vom Arzt entfernt und je höher die Qualifikation des Akteurs, umso weniger Vorgaben sind erforderlich.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
RECHTSPRECHUNG
TÄTIGKEIT
THROMBOSEPROPHYLAXE
PROBLEM
RECHT
ES
SCHMERZTHERAPIE
PATIENTEN
HEPARIN
VERSTÄNDNIS
Die Schwester Der Pfleger
Melsungen