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ARZNEIMITTEL: REICHT ALS VERORDNUNG DER WIRKSTOFF?

Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2014 · Heft 7 · S. 707

Dokument
151321
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
707
Erschienen: 2014-07-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Richtig ist, dass die Medikamenten-anordnung in die alleinige Zuständigkeit des Arztes fällt. Allerdings ist die Intensität ärztlicher Steuerung abhängig vom Aufgabenbereich und von der Qualifikation der Akteure. Je arztnäher eine Tätigkeit und je geringer die Qualifikation des Akteurs, um so eher ist von umfangreichen Einzelvorgaben auszugehen. Um-gekehrt bedeutet dies, je weiter die Tätigkeit vom Arzt entfernt und je höher die Qualifikation des Akteurs, umso weniger Vorgaben sind erforderlich.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG TÄTIGKEIT THROMBOSEPROPHYLAXE PROBLEM RECHT ES SCHMERZTHERAPIE PATIENTEN HEPARIN VERSTÄNDNIS Die Schwester Der Pfleger Melsungen