Auslegung der Begriffe „Arzneiwaren und „Getränke im Sinne der Kombinierten Nomenklatur
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 6 · S. 245 bis 248
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/ 87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltariflichc und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/ 2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung findet, ist dahin auszulegen, dass der Begriff der „Arznciwarc im Sinne dieser Position Nah-rungsmittclpräparatc umfasst, die ausschließlich dazu bestimmt sind, unter ärztlicher Aufsicht enteral (durch eine Magensonde) an Personen verabreicht zu werden, die ärztlich behandelt werden, sofern ein…