CareLit Fachartikel

Zur Frage inwieweit eine neue Verpackung eines umverpackten Arzneimittels vomZulassungsbescheid des BfArM gedeckt ist

Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 6 · S. 253 bis 255

Dokument
151350
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
253 bis 255
Erschienen: 2014-06-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen streitig ist, inwieweit die neue Verpackung eines umverpackten Arzneimittels von dem Zulassungsbescheid des BfArM gedeckt ist. In diesen Fällen kann das BfArM im Wege der Beweiserhebung um die Mitteilung der Zulassungsakte und daneben um die Erteilung einer amtlichen Auskunft ersucht werden.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL SPRACHE BUNDESGERICHTSHOF NORWEGEN RECHTSPRECHUNG RISIKO DEUTSCHLAND LÖSUNGSMITTEL NAMEN SCHREIBEN SPRITZEN STÄRKE VERHALTEN HANDEL ES UNTERLAGEN