Sonderurlaub
Sessler, T.; · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2014 · Heft 7 · S. 24 bis 26
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unter dem Begriff Sonderurlaub versteht man die Freistellung der Angestellten von der Arbeitspflicht, die ihnen aus besonderen, in ihrer Person liegenden Gründen gewährt wird. Im Grunde genommen bedeutet Sonderurlaub im Rechtssinne die (bezahlte oder unbezahlte) Freistellung von der Arbeitspflicht. Die Freistellung bewirkt in diesem Zusammenhang eine einseitige oder beidseitige Freistellung der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten, welche das Ruhen des Arbeits-verhältnisses zur Folge hat. Ansprüche der Angestellten auf Freistellung von der Arbeitspflicht können sich entweder aus einzelnen gesetzlichen Vo…