Erstattung von Kosten für eine Botoxbehandlung LSG Niedersachsen-Bremen vom 2.4.2014 (L 4 KR 286/13)
Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 7 · S. 178 bis 180
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligten streiten um die Erstattung von Kosten für eine Botoxbehandlung und deren künftige Gewährung im Wege der Sachleistung. Die im Jahre 1960 geborene Klägerin ist bei der Beklagten gesetzlich krankenversichert. Sie leidet unter einem Hinterkopfschmerz rechts nach Kryodenervation des Nervus occipitalis major rechts (Vereisungsbehandlung des großen Hinterhauptnerves), einem Zustand nach Gangliek-tomie (Entfernung eines Überbeins) C2 rechts 1/09 und eines peripheren Nervenstimulators im rechten Nervus occipitalis bei lneffektivitat und einem Zustand nach Spondylodese (Wirbelkörperverblockung) C4 bis C7 i…