CareLit Fachartikel

Herablassen eines Patienten mittels eines Lifters LG Bochum vom 26.3.2014 (1-4 0 218/13)

Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 7 · S. 189 bis 190

Dokument
151406
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2014
Jahrgang 11
Seiten
189 bis 190
Erschienen: 2014-07-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin nimmt die Beklagte unter Berufung auf einen Pflegefehler des Pflegepersonals auf Zahlung von Schmerzensgeld in Anspruch. Die Klägerin lebt als Patientin in dem von der Beklagten betriebenen Pflegeheim. Sie ist gesundheitlich massiv beeinträchtigt. Es besteht unter anderem eine chronische Niereninsuffizienz mit Dialysepflicht nach Mierenexplantation, ein Zustand nach Apoplex mit Hemiparese links sowie ein Adipositas permagna. Aufgrund dieser Erkrankungen ist sie nicht mehr in der Lage, sich selbstständig fortzubewegen.

Schlagworte

PFLEGEPERSONAL PFLEGEFEHLER ENTSCHEIDUNG KRANKENTRANSPORTMITTEL NIERENINSUFFIZIENZ ADIPOSITAS PATIENTEN DRUCK OBERSCHENKEL ES SCHUHE HÖHE ZEIT VERHALTEN PFLEGEPERSONEN Rechtsdepesche