CareLit Fachartikel
Herablassen eines Patienten mittels eines Lifters LG Bochum vom 26.3.2014 (1-4 0 218/13)
Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 7 · S. 189 bis 190
Dokument
151406
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin nimmt die Beklagte unter Berufung auf einen Pflegefehler des Pflegepersonals auf Zahlung von Schmerzensgeld in Anspruch. Die Klägerin lebt als Patientin in dem von der Beklagten betriebenen Pflegeheim. Sie ist gesundheitlich massiv beeinträchtigt. Es besteht unter anderem eine chronische Niereninsuffizienz mit Dialysepflicht nach Mierenexplantation, ein Zustand nach Apoplex mit Hemiparese links sowie ein Adipositas permagna. Aufgrund dieser Erkrankungen ist sie nicht mehr in der Lage, sich selbstständig fortzubewegen.
Schlagworte
PFLEGEPERSONAL
PFLEGEFEHLER
ENTSCHEIDUNG
KRANKENTRANSPORTMITTEL
NIERENINSUFFIZIENZ
ADIPOSITAS
PATIENTEN
DRUCK
OBERSCHENKEL
ES
SCHUHE
HÖHE
ZEIT
VERHALTEN
PFLEGEPERSONEN
Rechtsdepesche