Finanzierung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Kaminski, R.; · Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 7 · S. 198 bis 199
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine Alternative zu der stationären Pflegeeinrichtung. Diese Wohnund Betreuungsform unterscheidet sich deutlich von der klassischen stationären Pflege, deren rechtliche Rahmenbedingungen in den jeweiligen Landesheimgesetzen niedergelegt sind. Wenn auch einzelne Bundesländer die ambulant betreuten Wohnformen mit in den ordungsrechtlichen Anwendungsbereich der Landesheimgesetze aufgenommen haben, unterscheidet sich der Betrieb von betreuten Wohneinrichtungen unter dem Blickwinkel der Finanzierung doch erheblich von dem eines klassischen Pflegeheims.