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Hygiene - das müssen Sie beachten

Höfert, R.; · Heilberufe · 2014 · Heft 7 · S. 44 bis 45

Dokument
151430
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
Höfert, R.;
Ausgabe
Heft 7 / 2014
Jahrgang 66
Seiten
44 bis 45
Erschienen: 2014-07-01 00:00:00
ISSN
0017-9604
DOI

Zusammenfassung

Die Anordnung und Dosierung obliegen dem Arzt im Sinne seiner Verantwortung für diagnostische und therapeutische Entscheidungen. Die Delegation einzelner ärztlicher Tätigkeiten auf das Pflegepersonal ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erlaubt. Mit dem Alten-pflegegesetz und dem Krankenpflegegesetz wird die Ausführung ärztlich verordneter Maßnahmen jeweils im § 3 als Kenntnis, Fähigkeit und Fertigkeit vorausgesetzt.

Schlagworte

DESINFEKTION URTEIL INJEKTION DELEGATION BAKTERIUM KIND HYGIENE INJEKTIONEN RECHTSPRECHUNG ROLLE ANÄSTHESIE DIALYSE PATIENTEN SICHERHEIT DIENSTANWEISUNGEN HAUT