CareLit Fachartikel
Hygiene - das müssen Sie beachten
Höfert, R.; · Heilberufe · 2014 · Heft 7 · S. 44 bis 45
Dokument
151430
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Anordnung und Dosierung obliegen dem Arzt im Sinne seiner Verantwortung für diagnostische und therapeutische Entscheidungen. Die Delegation einzelner ärztlicher Tätigkeiten auf das Pflegepersonal ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erlaubt. Mit dem Alten-pflegegesetz und dem Krankenpflegegesetz wird die Ausführung ärztlich verordneter Maßnahmen jeweils im § 3 als Kenntnis, Fähigkeit und Fertigkeit vorausgesetzt.
Schlagworte
DESINFEKTION
URTEIL
INJEKTION
DELEGATION
BAKTERIUM
KIND
HYGIENE
INJEKTIONEN
RECHTSPRECHUNG
ROLLE
ANÄSTHESIE
DIALYSE
PATIENTEN
SICHERHEIT
DIENSTANWEISUNGEN
HAUT