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Begriff des Medizinprodukts - Messgerät II Art. 1 Abs. 2 Buchst, a Ss 3 EWGRL 42/93, § 3 Nr. 1 Buchst, c MPG

Jochheim, T.; Keßler, N.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 60 bis 62

Dokument
151451
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Jochheim, T.; Keßler, N.;
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 14
Seiten
60 bis 62
Erschienen: 2014-05-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin, die Hardund Software für Medizintechnik herstellt und vertreibt, wendet sich mit ihrer auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht gerichteten Klage gegen den Vertrieb des Systems „ActiveTwo der Beklagten, das bioelektrische Daten messen und aufzeichnen kann, und gegen die von der Beklagten dafür in Deutschland betriebene Werbung. Sie macht geltend, für das System der Beklagten bestehe weder in den Niederlanden noch in Deutschland eine CE-Zertifizierung für Medizinprodukte. Die Beklagten handelten daher unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs sowie wegen der von ihrer Wer…

Schlagworte

MEDIZINPRODUKT BUNDESGERICHTSHOF RICHTLINIE RECHT RECHTSPRECHUNG MARKETING MENSCHEN SOFTWARE DEUTSCHLAND WERBUNG BEURTEILUNG VERSTÄNDNIS ES FORSCHUNG ELEKTROPHYSIOLOGIE PERSONEN