Auslobung einer kostenlosen (Armani-)Brille beim Kauf einer Sehstärkenbrille § 4 Nr. 11 UWG, § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 b HWG, § 3 MPG
Frenz, S.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 5 · S. 69 bis 72
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Voraussetzungen des Ausnahmetatbestandes des § 7 Abs. 1, 2. Halbs. Nr. 2 Buchst, b HWG seien nicht erfüllt, so dass sich die Werbung nicht aus diesem Grunde als zulässig erweise. Von einem Mengenrabatt könne nicht gesprochen werden, wenn die Zuwendung bereits beim Kauf eines einzigen Produkts gewährt würde. Sinn und Zweck des § 7 HWG sei in erster Linie, die Verbraucher vor unüberlegten Entscheidungen in Bezug auf ausgelobte Zuwendungen im Heilmittelbereich zu schützen. Entgegen der Ansicht der Beklagten diene die Vorschrift nicht lediglich dem Verbot von Werbungen, von denen eine Gefahr der „Überdosierung e…