CareLit Fachartikel

Krankenversicherungsrecht Nutzenbewertungen von Arzneimitteln im Bestandsmarkt nach § 35a Abs. 6 SGB V a.F.; 14. SGB V-ÄndG; Schiedstellenentscheidung

Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2014 · Heft 6 · S. 125 bis 131

Dokument
151467
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 66
Seiten
125 bis 131
Erschienen: 2014-06-01 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

Rechtsschutz durch vorbeugende Unterlassungsklagen gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ist ausnahmsweise nur dann möglich, wenn das Abwarten einer für die Zukunft möglicherweise zu erwartenden Beeinträchtigung für die Betroffenen mit unzumutbaren Beeinträchtigungen verbunden wäre. Eine unzumutbare Beeinträchtigung liegt bei einer dro henden (wirtschaftlichen) Existenzgefährdung einer (juristischen) Person vor. Die Existenzgefährdung ergibt sich nicht aus den (möglichen) Umsatzeinbußen, sondern aus den (drohenden) Gewinneinbrüchen.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL ENTSCHEIDUNG GESETZ WIRKUNG VEREINBARUNG ERLASS GEWALT RECHTSPRECHUNG DEUTSCHLAND NAMEN GENERIKA PATIENTEN DIÄT KONTRAINDIKATIONEN GESUNDHEITSWESEN BERATUNG