CareLit Fachartikel
Krankenversicherungsrecht Nutzenbewertungen von Arzneimitteln im Bestandsmarkt nach § 35a Abs. 6 SGB V a.F.; 14. SGB V-ÄndG; Schiedstellenentscheidung
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2014 · Heft 6 · S. 125 bis 131
Dokument
151467
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rechtsschutz durch vorbeugende Unterlassungsklagen gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ist ausnahmsweise nur dann möglich, wenn das Abwarten einer für die Zukunft möglicherweise zu erwartenden Beeinträchtigung für die Betroffenen mit unzumutbaren Beeinträchtigungen verbunden wäre. Eine unzumutbare Beeinträchtigung liegt bei einer dro henden (wirtschaftlichen) Existenzgefährdung einer (juristischen) Person vor. Die Existenzgefährdung ergibt sich nicht aus den (möglichen) Umsatzeinbußen, sondern aus den (drohenden) Gewinneinbrüchen.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
ENTSCHEIDUNG
GESETZ
WIRKUNG
VEREINBARUNG
ERLASS
GEWALT
RECHTSPRECHUNG
DEUTSCHLAND
NAMEN
GENERIKA
PATIENTEN
DIÄT
KONTRAINDIKATIONEN
GESUNDHEITSWESEN
BERATUNG