CareLit Fachartikel

Sozialversicherungsrechtliche Leistungen im Pflegefall, der sozialrechtliche Beratungsanspruch und »Wiedergutmachung« bei fehlgeschlagener Beratung

Heinz, D.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 6 · S. 346 bis 357

Dokument
151497
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Heinz, D.;
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
346 bis 357
Erschienen: 2014-06-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Pflegegeldzahlung für die häusliche Pflege durch selbst beschaffte Pflegepersonenwird auf der Grundlage des § 37 SGB XI vorgenommen. Dabei ist ohne Belang, ob es sich um Familienangehörige oder Familienfremde handelt und ob diese für die persönliche Grundpflege oder die hauswirtschaftliche Versorgung tätig sind. Voraussetzung für diese Art der Pflege ist nur, dass sie hinreichend sichergestellt ist, was zunächst der Gutachter festzustellen hat und bei den vorgesehenen »Qualitätssicherungsbesuchen« bestätigt wird.

Schlagworte

PFLEGEHILFSMITTEL PFLEGESTUFE KOSTEN KRANKENKASSE PFLEGEVERSICHERUNG PFLEGEGELD PRAXIS BERATUNG PERSONEN ES RECHTSPRECHUNG WOHNUNG DEMENZ PATIENTEN ERNÄHRUNG ENZEPHALOMYELITIS