CareLit Fachartikel
Vorrang des Zusatzurlaubs für Wechselschichtarbeit oder Schichtarbeit vor Zusatzurlaub für Nachtarbeit TVöD-B § 27 Abs. 1 und Abs. 3. 1 Satz 2; TVöD § 27 Protokollerklärung Nr. 2
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 6 · S. 358 bis 367
Dokument
151498
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 27 Abs. 3. 1 Satz 2 TVöD-B bleiben Nachtarbeitsstunden für Zusatzurlaub für Nachtarbeit auch dann unberücksichtigt, wenn sie in solchen (zum Jahresende hin liegenden) Monaten geleistet werden, für die jahresübergreifend wegen weiterer sich unmittel-bar anschließender Monate mit Wechselschichtoder Schichtarbeit? nach § 27 Abs. 1 lit. a oder b TVÖ-D Zusatzurlaub wegen Wechselschichtoder Schichtarbeit zusteht.
Schlagworte
SCHICHTARBEIT
NACHTARBEIT
TVÖD
ARBEITSZEIT
ZEIT
TARIFVERTRAG
ARBEITSVERHÄLTNIS
LEISTUNG
HÖHE
SCHREIBEN
TRAGEN
ES
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSLEISTUNG
PRAXIS
ROLLE