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Keine Pflicht zur Vornahme lebenserhaltender Maßnahmen gegenüber einem reiverantwortlich handelnden Suizidenten BGB § 1901a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 6 · S. 384 bis 388
Dokument
151501
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit einer in der letzten Zeit häufiger diskutierten Problematik hat sich vor einiger Zeit das Landgericht befasst, nämlich mit der Frage der Erforderlichkeit von Nothilfe bzw. der Pflicht zur Vornahme lebenserhaltender Maßnahmen gegenüber einem freiverantwortlich handelnden Suizidenten.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
SUIZID
STERBEN
LEBEN
BUNDESGERICHTSHOF
Pflicht
Vornahme
Lebenserhaltender
Maßnahmen
Gegenüber
Einem
Handelnden
Suizidenten
Letzten
Häufiger