CareLit Fachartikel

Keine Pflicht zur Vornahme lebenserhaltender Maßnahmen gegenüber einem reiverantwortlich handelnden Suizidenten BGB § 1901a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 6 · S. 384 bis 388

Dokument
151501
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
384 bis 388
Erschienen: 2014-06-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Mit einer in der letzten Zeit häufiger diskutierten Problematik hat sich vor einiger Zeit das Landgericht befasst, nämlich mit der Frage der Erforderlichkeit von Nothilfe bzw. der Pflicht zur Vornahme lebenserhaltender Maßnahmen gegenüber einem freiverantwortlich handelnden Suizidenten.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG SUIZID STERBEN LEBEN BUNDESGERICHTSHOF PATIENTEN ZEIT NOTHILFE VERHALTEN BEURTEILUNG STRAFRECHT ANGST HAND LEISTE ELTERN