CareLit Fachartikel

Arbeitgeberverband Pflege hat keinen Anspruch auf Aufnahme in die Gründungskonferenz zum Aufbau einer Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz GG Art. 3 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1; VwGO §…

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 6 · S. 388 bis 395

Dokument
151502
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
388 bis 395
Erschienen: 2014-06-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der Beklagte beabsichtigt die Errichtung einer Landespflegekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft für Berufsangehörige der Pflegeberufe in Rheinland-Pfalz. Nach Durchführung einer Befragung der in der Pflege Tätigen, die eine Mehrheit für die Landespflegekammer erbrachte, entschloss sich der Beklagte zum einen Rechtsbestimmungen zur Errichtung einer Pflegekammer auszuarbeiten sowie zum anderen eine Gründungskonferenz einzurichten, die sich aus Vertretern der Pflegepraxis, der Berufsverbände, der Wissenschaft und Lehre, der Pflegegesellschaft, der Krankenhausgesellschaft, der Ge…

Schlagworte

PFLEGEKAMMER ENTSCHEIDUNG PFLEGE RHEINLAND-PFALZ AUFNAHME GEWERKSCHAFT WISSENSCHAFT SCHREIBEN PRAXIS RECHTSPRECHUNG ARBEIT ZIELE KOMMUNIKATION POLITIK ES PERSONEN