Arbeitgeberverband Pflege hat keinen Anspruch auf Aufnahme in die Gründungskonferenz zum Aufbau einer Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz GG Art. 3 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1; VwGO §…
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 6 · S. 388 bis 395
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beklagte beabsichtigt die Errichtung einer Landespflegekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft für Berufsangehörige der Pflegeberufe in Rheinland-Pfalz. Nach Durchführung einer Befragung der in der Pflege Tätigen, die eine Mehrheit für die Landespflegekammer erbrachte, entschloss sich der Beklagte zum einen Rechtsbestimmungen zur Errichtung einer Pflegekammer auszuarbeiten sowie zum anderen eine Gründungskonferenz einzurichten, die sich aus Vertretern der Pflegepraxis, der Berufsverbände, der Wissenschaft und Lehre, der Pflegegesellschaft, der Krankenhausgesellschaft, der Ge…