CareLit Fachartikel

Zum Anspruch auf Versorgung mit einem Elektroantrieb für einen Rollstuhl als Hilfsmittel der GKV SGB V § 33 Abs. 1 Satz 1

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 6 · S. 395 bis 402

Dokument
151503
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
395 bis 402
Erschienen: 2014-06-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Landessozialgericht hatte zum einen die Frage zu entscheiden, ob die Antragstellerin generell fahruntüchtig für den Gebrauch eines Elektrorollstuhls ist, oder ob sie ggf. noch im häuslichen Umfeld in der Lage ist, den Elektroantrieb selbstständig und ohne Gefährdung für sich oder andere zu bedienen. Zum anderen die Rechtsfrage, ob auch bei festgestellter Fahruntüchtigkeit im Straßenverkehr es ausnahmsweise einen vorläufigen Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrorollstuhl zum Gebrauch in der häuslichen Umgebung geben kann.

Schlagworte

KRANKENTRANSPORTMITTEL PFLEGEHILFSMITTEL BEHINDERUNG RECHTSPRECHUNG MOBILITÄT ENTSCHEIDUNG ALLGEMEINMEDIZIN HYPERTONIE HAND GANG WOHNUNG ES SCHREIBEN PERSONEN NEUROLOGIE SCHWINDEL