CareLit Fachartikel
Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung »Hebamme« wegen Unzuverlässigkeit nach fortgesetztem Abrechnungsbetrug
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 6 · S. 403 bis 408
Dokument
151504
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorliegend entzog der Beklagte mit Bescheid vom 13.02.2012 der Klägerin die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung »Hebamme«, da sich die Klägerin aufgrund ihres strafrechtlich geahndeten Verhaltens (die Klägerin wurde mit rechtskräftigem Strafbefehl vom 02.05.2011 wegen Betrugs in 54 Fällen und Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt) als unzuverlässig zur Ausübung des Berufs der Hebamme erwiesen habe. Der Beklagte ordnete die sofortige Vollziehung des Widerrufs an.
Schlagworte
HEBAMME
ENTSCHEIDUNG
PROGNOSE
VORSCHRIFTEN
RECHTSPRECHUNG
PERSÖNLICHKEIT
VERHALTEN
ZEIT
FÜHRUNG
SCHREIBEN
LEISTUNG
HÖHE
ARBEIT
DRUCK
ZULASSUNG
WAHRSCHEINLICHKEIT