CareLit Fachartikel

Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung »Hebamme« wegen Unzuverlässigkeit nach fortgesetztem Abrechnungsbetrug

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 6 · S. 403 bis 408

Dokument
151504
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
403 bis 408
Erschienen: 2014-06-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Vorliegend entzog der Beklagte mit Bescheid vom 13.02.2012 der Klägerin die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung »Hebamme«, da sich die Klägerin aufgrund ihres strafrechtlich geahndeten Verhaltens (die Klägerin wurde mit rechtskräftigem Strafbefehl vom 02.05.2011 wegen Betrugs in 54 Fällen und Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt) als unzuverlässig zur Ausübung des Berufs der Hebamme erwiesen habe. Der Beklagte ordnete die sofortige Vollziehung des Widerrufs an.

Schlagworte

HEBAMME ENTSCHEIDUNG PROGNOSE VORSCHRIFTEN RECHTSPRECHUNG PERSÖNLICHKEIT VERHALTEN ZEIT FÜHRUNG SCHREIBEN LEISTUNG HÖHE ARBEIT DRUCK ZULASSUNG WAHRSCHEINLICHKEIT